Was ist die Zielgerade360?
Die Zielgerade360, seit Projektstart 2021 bis Juli 2026 noch „Zielgerade2030“, ist ein Bündnis von ambitionierten Unternehmen und Organisationen mit dem Ziel, ihre fossilen Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen kurz-, mittel- und langfristig dauerhaft zu reduzieren. Im Mittelpunkt steht ein ganzheitliches, systematisches Klimamanagementsystem: Ein fortlaufender 360-Grad-Kreisprozess, der ökonomische Resilienz und unternehmerischen Klimaschutz dauerhaft zusammendenkt. Die Bündnispartner*innen werden dabei von Expert*innen persönlich und individuell begleitet – von der jährlichen THG-Bilanz und individuellem Maßnahmenplan als Basis für Reduktions- und Transformationspläne bis hin zur laufenden Überprüfung der Fortschritte & Ziele. So schafft die Zielgerade360 eine klare strategische Perspektive: Wirtschaftliche Stabilität mit ambitioniertem Klimaschutz verbinden, regionale Standorte stärken und Unternehmen auf dem Weg zu ehrlicher, realistischer und bestmöglicher Transformation bis hin zur Treibhausgasneutralität („Netto-Null“) unterstützen.
Wer steckt hinter dem Bündnis Zielgerade360?
Das Bündnis Zielgerade360 ist ein Verbundprojekt der IHK Südlicher Oberrhein und der Energieagentur Regio Freiburg GmbH (EARF).
Die IHK Südlicher Oberrhein organisiert u. a. die Vernetzung der Bündnispartnerinnen, z. B. innerhalb der jährlichen Netzwerktreffen. Die EARF begleitet mit ihren zahlreichen Expert*innen die Bündnispartnerinnen fachlich professionell auf ihrem Weg der Transformation zu bestmöglicher Energieeffizienz, THG-Reduktion und ökonomischer Resilienz. Das Team der EARF verfügt über ein breites Spektrum fachlicher Kompetenz, von der klassischen Energieberatung (z. B. Sanierungskonzepte, Photovoltaik-Konzeption und -Umsetzungsbegleitung, Energiekonzepte oder Energieaudits) über Klimaanpassung und Klimaresilienz bis hin zur ganzheitlichen Transformationsberatung mit Schnittstellen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Innovationsprozessen.
Warum lohnt sich ein Beitritt in das Bündnis Zielgerade360?
In Zeiten des Klimawandels und zahlreicher globaler Herausforderungen werden Unternehmen und Organisationen mit steigenden Anforderungen konfrontiert, sei es in ihren Lieferketten, von ihren Kund*innen oder durch physische und finanzielle Risiken. Das ganzheitliche Klimamanagementsystem der Zielgerade360 bereitet Unternehmen/Organisationen bestens vor, diese Anforderungen in Resilienz und langfristig wirtschaftlichen Erfolg zu transformieren und dabei gleichzeitig einen ehrlichen Beitrag zum regionalen und globalen Klimaschutz zu leisten. Nicht zuletzt macht die Teilnahme individuelle Klimaschutzaktivitäten EmpCo-konform sichtbar, 100 % transparent für Kund*innen und andere Stakeholder. Auch der persönliche Austausch in verschiedenen Netzwerkformaten sorgt für wertvollen Wissenstransfer und Synergieeffekte untereinander und ist neben der fachlichen Begleitung ein wesentlicher Bestandteil des Bündnisses.
Welche Leistungen erhalten Sie als Mitglied im Bündnis Zielgerade360?
- Die Leistungspakete setzen sich aus fest definierten Basisleistungen und flexibel wählbaren Leistungen aus den vier Teilbereichen THG-Bilanz, Maßnahmen, Klimastrategie und Ergebnisunterlagen zusammen. Aus jedem Teilbereich ist mindestens eine Leistung auszuwählen; je nach Vertragsjahr und individuellem Bedarf können die Leistungen variieren.In einem individuell für Sie erstellten Angebot auf Grundlage Ihrer Angaben und Wünsche werden alle vereinbarten Leistungen detailliert und vollständig aufgeführt.
- Im Paket „Zielgerade360 Classic“ unterstützen wir unter anderem bei der Datenerfassung, erstellen eine THG-Bilanz nach GHG Protocol inklusive wesentlicher Scope-3-Kategorien, entwickeln einen Maßnahmenkatalog und erarbeiten einen Transformationsplan mit Abgleich zu Reduktionszielen und SBTi-orientierten Zwischenzielen.
Grundsätzlich wird im „Classic“-Paket mit einem Auftakt-Workshop (ganztags) vor Ort im Unternehmen gestartet: mit Erarbeitung der Strategie, Vision und des Maßnahmenplans, einer Betriebsbegehung sowie einer Analyse der Wertschöpfungskette als Start in die Datenerfassung. Der Transformationsplan wird online präsentiert und in einem ausführlichen Bericht dokumentiert. - Das Paket „Zielgerade360 Transfer“ richtet sich an Unternehmen mit bereits vorliegenden Bilanzdaten: Bestehende THG-Bilanzen werden nach dem Auftakt-Workshop übertragen, geprüft und weiterentwickelt, anschließend eingebettet in einen Transformationsplan mit individuellen Maßnahmen, Abschlusspräsentation und Bericht.
- Im Paket „Zielgerade360 Advanced“ liegt der Schwerpunkt auf der Third-Party-Prüfung selbst erstellter THG-Bilanzen, wahlweise als Quickcheck der EARF oder auf dem Prüflevel „Limited Assurance“, sowie auf der Weiterentwicklung eines Reduktionsplans inklusive SBTi-Abgleich.
- Ab Vertragsjahr 2 stehen je nach Paket insbesondere die jährliche Aktualisierung oder Prüfung der THG-Bilanz, der Jahresvergleich mit Interpretation, die Aktualisierung des Transformations- bzw. Reduktionsplans und der Abgleich mit SBTi-Zielen im Mittelpunkt.
- Mögliche Zusatzleistungen umfassen ein breites Spektrum, z. B.: Aufnahme und Analyse weiterer Standorte oder Organisationseinheiten (getrennt oder kumuliert), die Bilanzierung & Berichterstattung nach ISO-14064-1, zusätzliche Mobilitätsanalysen, die Erstellung von Product Carbon Footprints nach ISO 14067, Unterstützung bei der SBTi-Zieleinreichung, Energiekonzepte, Fördermittelberatung, Beratung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie Klimarisikoanalysen oder eine flexible Beratung auf Stundenbasis.
Nutzung Label Zielgerade360 Bündnispartner*in
Beim Beitritt zum Bündnis wird den Teilnehmenden ein Label “Zielgerade360 Bündnispartner*in” zur Verfügung gestellt. Dieses darf von ihnen genutzt werden, z.B. auf der eigenen Website.
Was bedeutet „klimaneutral“ bzw. „Klimaneutralität“?
Bündnispartnerinnen der Zielgerade360 streben als langfristiges Ziel die Klimaneutralität an. Der Begriff Klimaneutralität wird heutzutage sehr unterschiedlich ausgelegt. Wir verwenden Klimaneutralität im Sinne einer Zielmarke, der wir uns so weit wie möglich annähern, indem wir Treibhausgasemissionen maximal reduzieren. Daher ist mit Klimaneutralität hier tatsächlich im engsten Sinne der Zustand von der Treibhausgasneutralität, auch „Netto-Null-Emissionen“ (engl. Net-Zero), gemeint, indem verbleibende Restemissionen mit nachhaltigen Senken neutralisiert werden.
Im wissenschaftlichen Kontext wird – laut Weltklimarat (IPCC) – Klimaneutralität beschrieben als „Konzept eines Zustands, in dem menschliche Aktivitäten keine Nettoauswirkungen auf das Klimasystem haben. Um einen solchen Zustand zu erreichen, müssten die verbleibenden Emissionen mit dem Abbau von Emissionen ausgeglichen werden, und es müssten die regionalen oder lokalen biogeophysikalischen Auswirkungen menschlicher Aktivitäten berücksichtigt werden“ (frei übersetzt, Martin Meurer, Umweltbundesamt).
In der Realität ist es nicht möglich, den oben beschriebenen Zustand zu erreichen. Deshalb wird der Begriff „klimaneutral” umgangssprachlich häufig gleichbedeutend mit „treibhausgasneutral” benutzt. In diesem Sinne verwendet, bedeutet klimaneutral zu werden, dass man eigene Emissionen reduziert und nicht vermeidbare Emissionen andernorts ausgeglichen werden (Kompensation oder Neutralisation). Da in der Regel biogeophysikalische Auswirkungen (z.B. der Oberflächenalbedo) für Unternehmen vernachlässigbar sind, kann der Begriff Klimaneutralität tatsächlich mit Treibhausgasneutralität (Netto-Null-Emissionen bzw. „Net Zero“) gleichgesetzt und synonym genutzt werden.
Wie sieht der Transformationsprozess in meinem Unternehmen im Bündnis Zielgerade360 konkret aus?
Unser systematischer Kreisprozess ist entscheidend für die erfolgreiche Verankerung des Klimamanagementsystems in den Bündnisunternehmen und ihrer Unternehmensstrategie. Ziel ist es, in einem jährlichen Optimierungsprozess relevante Energieverbräuche und THG-Emissionen zu erkennen, diese gezielt und strukturiert zu reduzieren mit folgenden jährlichen Meilensteinen:
- THG-Bilanz: Datenerfassung, Mobilitätsanalyse, Erstellung der THG-Bilanz, Ableitung von KPIs/Kennzahlen sowie Schnittstellen zu anderen Managementsystemen.
- Reduktionsziele: Entwicklung eines Reduktionsplans (bottom-up Potenzialanalyse mit Prognose), Abgleich mit SBTi-Near-Term-Targets für Scope 1 und 2, Empfehlungen für eigene ambitionierte Ziele sowie jährliche Fortschrittsmessung.
- Maßnahmen: Erstellung eines individuellen Maßnahmenplans mit konzeptioneller Ausarbeitung von Maßnahmen sowie optionalen Detailanalysen oder Energiekonzepten.
- Klimaschutzbeitrag: Finanzierung von Klimaschutzprojekten ab dem Etappenziel
(5 Jahre nach Beitritt), mit Beratung zur Bepreisung von Emissionen & Vermittlung bei der Auswahl geeigneter Klimaschutzprojekte.
- Kommunikation: Nutzung des Bündnis-Labels Zielgerade360, Auftritt auf der Zielgerade360-Website, Unternehmenssteckbrief und Berichte mit wesentlichen Zahlen, Daten und Fakten.
Nach welchem Standard wird die CO2e-Bilanz erstellt?
Wir, die EARF, berechnen unsere THG-Bilanzen, also die Corporate Carbon Footprints (CCF), grundsätzlich nach dem international etablierten Standard GHG Protocol. Eine Auswertung nach der ISO 14064-1 ist als Zusatzleistung möglich. Zukünftige Änderungen oder Angleichungen beider Standards werden selbstverständlich berücksichtigt.
Was bedeutet CO2e (CO2 equivalents, dt. CO2-Äquivalente)?
Die Treibhauswirkung der verschiedenen Gase unterscheidet sich in der Stärke und Zeitspanne. Das Treibhauspotenzial (engl. Global Warming Potential, kurz GWP) mit der Einheit CO₂-Äquivalente (CO₂e) erfasst die Treibhauswirkung eines oder mehrerer Treibhausgase pro Zeitspanne und normiert diese in einer Umrechnung auf die Wirkung von CO2. Dadurch kann die klimaschädliche Wirkung verschiedener Gase (z.B. Methan CH4) zusammenfassend bilanziert werden.
Welche Emittenten (Scopes) werden berücksichtigt?
- Gemäß GHG Protocol werden Scope 1 und 2 immer vollständig erfasst.
- Im Scope 3 sollen weitere wesentliche Scope 3-Emissionsquellen grundsätzlich immer auf Basis einer Wesentlichkeitsanalyse ermittelt und bilanziert werden.
- Die Wesentlichkeit wird immer individuell auf Basis definierter Kriterien bestimmt, Ausschlüsse von Emissionsquellen im Scope 3 werden transparent dokumentiert und begründet.
Was ist mit “Modul 5: Transformationskonzept” gemeint?
Das BAFA-Förderprogramm „Modul 5: Transformationspläne“ wird im Rahmen des EEW (Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft) angeboten. Sein Ziel ist es, Unternehmen bei der Planung der eigenen Transformation bis hin zur Treibhausgasneutralität in 2045 zu unterstützen.
Zu den förderfähigen Kosten zählen u. a.:
- Erstellung und Verifizierung einer THG-Bilanz für einen oder mehrere Standorte innerhalb Deutschlands (Auslandsstandorte ausgeschlossen)
- Kosten für Energieberatungen in direktem Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationsplans (inkl. Einführung eines Klimamanagements und Konzeption zentraler Effizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen)
- Identifikation und Konzeption von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
Weitere Informationen finden Sie unter:
Wo und wie können die Ergebnisse verifiziert werden?
Unser standardisierter Prozess zur Erstellung der THG-Bilanz (Corporate Carbon Footprint) richtet sich nach den Vorgaben des GHG Protocol bzw. der ISO 14064-1. Der erstellte Bericht der THG-Bilanz wird somit nach den Vorgaben des GHG Protocol erstellt, dieser kann jedoch auch auf Wunsch als Zusatzleistung an die Vorgaben der ISO 14064-1 angepasst werden. Aus diesem Grund ist eine Verifizierung von einer*m unabhängigen Dienstleister*in (z. B. TÜV Süd, GUTcert) im unmittelbaren Anschluss möglich.
Liegt z. B. bereits eine eigene THG-Bilanz vor, bietet die EARF im Leistungspaket „Zielgerade360 Advanced“ zwei verschiedene Prüfoptionen an, darunter auch eine offizielle Third-Party-Prüfung mit sogenanntem Prüflevel „Limited Assurance“. Diese Verifizierung kann z. B. bei externen Ratingplattformen wie CDP eingereicht werden, um eine bessere Bewertung zu erhalten. Wenn die THG-Bilanz vollständig selbst von der Bündnispartnerin erstellt wird, ist der Anspruch im Bündnis Zielgerade360, dass die Bilanz von der EARF oder einem geeigneten externen Dienstleistungsunternehmen geprüft wird.
In Abgrenzung zur THG-Bilanz bietet die Science Based Targets initiative (SBTi) die Möglichkeit, eigene Reduktionsziele inkl. THG-Bilanz nach GHG Protocol offiziell nach einem initialen Commitment einzureichen und diese anschließend validieren zu lassen. Der Maßstab für Klimaziele im Bündnis Zielgerade360 ist die SBTi. Somit kann daran sehr einfach angeknüpft werden, um eigene Ziele offiziell einzureichen und prüfen zu lassen und die Außenwirkung bspw. nochmals zu verbessern. Die Prüfung der Ziele durch die SBTi geschieht unabhängig von uns und ist vom Leistungspaket der EARF im Bündnis Zielgerade360 ausgeschlossen.
Worum handelt es sich beim Etappenziel und der Finanzierung von Klimaschutzprojekten?
Ab dem Etappenziel – für bisherige Bündnispartnerinnen ab dem Bilanzjahr 2030, für neue Mitglieder ab 2026 fünf Jahre nach Beitritt – wählen Unternehmen jährlich, wie sie mit ihren verbleibenden Emissionen umgehen. Es gibt folgende zwei Optionen im Bündnis Zielgerade360:
Empfohlen wird zum einen ein Klimaschutzbeitrag (Option 1): Die Restemissionen, mindestens aus Scope 1 und 2, werden mit einem selbst festgelegten CO₂e-Preis bewertet. Daraus entsteht ein Budget, das in hochwertige regionale oder globale Klimaschutzprojekte fließt. Darüber hinaus können ggf. auch unwirtschaftliche Maßnahmen innerhalb der eigenen Wertschöpfungskette finanziert werden. Wichtig: Es handelt sich hierbei nicht um das klassische „Offsetting“ (Kompensation) – die über die Projekte realisierten Einsparungen werden also nicht mit der eigenen Bilanz gegengerechnet, um fiktiv „klimaneutral“ zu werden. Die Auswahl geeigneter Projekte liegt beim Unternehmen, die EARF unterstützt bei Preisfindung und Projektauswahl.
Alternativ kann ein Unternehmen „Carbon neutrality“ nach der aktuell geltenden ISO 14068-1 für alle wesentlichen Emissionen in Scope 1 bis 3 anstreben (Option 2).
Unabhängig davon bleibt der wichtigste Grundsatz der Zielgerade360: Eigene Emissionen bestmöglich und dauerhaft vermeiden bzw. reduzieren – im Einklang mit den aktuell geltenden SBTi-Near-Term-Zielvorgaben. Dafür wird der Reduktionsplan jährlich überprüft und aktualisiert. Darüber sollte stets ehrlich und transparent berichtet werden.
Muss ich bis 2030 Mitglied der Zielgerade360 sein?
Die Mindestlaufzeit ist lt. AGB zunächst auf drei Jahre beschränkt. Das Etappenziel 2030 gilt für bereits teilnehmende Bündnispartnerinnen.
Für neue Bündnisunternehmen ab einem Beitritt im Jahr 2026 und später gilt das Etappenziel für das Bilanzjahr „Beitrittsjahr plus 5 Jahre“.
Eine Mitgliedschaft ist über 2030 hinaus empfehlenswert und möglich. Mit der Umbenennung der „Zielgerade2030“ (alte Wortmarke bis Juli 2026) in „Zielgerade360“ möchten wir weiterhin an der Notwendigkeit von Etappenzielen festhalten, um ein Ambitionsniveau für erfolgreichen unternehmerischen Klimaschutz zu bewahren. Im Gegensatz zu bestehenden Bündnisunternehmen haben neue Bündnispartnerinnen etwas mehr Zeit, um ihre Transformation auszurichten, bevor sie Verantwortung für ihre Restemissionen übernehmen. Allerdings war uns sehr wichtig, dass mit dem neuen Bündnisnamen „Zielgerade360“ eine realistische und klare Perspektive auch über das Jahr 2030 hinaus für alle Bündnispartnerinnen vorliegt.
Essenziell und Kernbestandteil des Bündnisses bleibt die systematische Erfassung und ehrliche bestmögliche Vermeidung von eigenen fossilen Energieverbräuchen und THG-Emissionen im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen.
Können Auslandsstandorte auch inkludiert werden?
Ja, die Aufnahme und THG-Bilanzierung von internationalen Standorten ist als Zusatzleistung möglich. In der Regel beschränkt sich diese auf eine reine Treibhausgasbilanzierung ohne Maßnahmenausarbeitungen. Deshalb erfolgt sie grundsätzlich getrennt zum Bündnisbeitritt des Mutterunternehmens mit Standort in Baden-Württemberg. Nähere Auskünfte dazu sowie individuelle Angebote erteilt die Energieagentur Regio Freiburg GmbH.
